Funding Guideline for "Food Innovation" by KErn
Interview in German language about the exploitation in collaborative research projects with Jörg Scherer included
Für den Förderleitfaden "Food Innovation", herausgegeben vom KErn, dem Kompetenzzentrum für Ernährung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, hat Jörg Scherer ein kurzes Interview zu den Ergebnisse aus Verbundsforschungsprojekten gegeben (S. 193):
Was ist das Geheimnis erfolgreicher, großer Verbundforschungsprojekte? Wie können Ergebnisse noch besser verwertet werden?
Es ist ein Grundanliegen der öffentlichen Forschungsförderung , dass Forschungsergebnisse aus geförderten Projekten zügig der wissenschaftlichen Gemeinschaft sowie einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Dieses berechtigte Interesse muss auf jeden Fall geschützt und ausreichend berücksichtigt werden. Andererseits finden sich in der Praxis ausreichend Beispiele, dass ein ausgewogener Verwertungs- und Verbreitungsansatz auch in Verbundprojekten mit akademischer und industrieller Beteiligung den fairen Transfer von Wissen und Technologie in marktrelevante Produkte und Dienstleistungen zum Nutzen aller beteiligten Gruppen ermöglichen kann.
Wichtig ist dabei, die Motivation und das Interesse aller beteiligten Parteien hinsichtlich einer eventuell en Verwertung frühzeitig und eindeutig zu ermitteln und zu dokumentieren. Daher sollten bereits in der Projektplanungs- und Antragsphase angedachte Verwertungsstrategien fundiert besprochen werden – auch bereits mit Einbindung der entsprechenden Fachabteilungen (z.B. Technologietransferstellen, Patentanwälte etc.). Dadurch können Chancen erkannt und spätere Problemstellungen und Interessenskonflikte vermieden werden.
Wem gehören diese Ergebnisse und wie kann man diese besser schützen und verbreiten?
Die Frage nach dem Eigentum an Forschungsergebnissen und der damit verbundenen Verwertung in einem Verbundprojekt hängt natürlich sehr stark von den Durchführungsbestimmungen des jeweiligen Förderprogramms und den individuellen Absprachen im Konsortium ab. Sicher haben bestimmte Forschungseinrichtungen auch ihre typischen Schutz- und Verwertungsmuster, die sie möglichst in allen Projekten einbringen bzw. durchsetzen wollen.
Der Schutz von geistigem Eigentum ist in nationalen und europäischen Förderprogrammen meist so geregelt, dass der Projektpartner, der das Wissen generiert hat auch der Besitzer des neuerworbenen Wissens ist. Dabei muss beachtet werden, dass der formale Projektpartner i.d.R. die teilnehmende Institution und nicht der einzelne Wissenschaftler ist. Ebenfalls sind interne institutionelle Regelungen wie auch ggf. Miterfindungsansprüche anderer Projektpartner bei der Anmeldung von Schutzrechten (z.B. Patente) wie auch bei der Verwertung zu berücksichtigen. Insbesondere beim gemeinsamen Besitz von geistigem Eigentum durch unterschiedliche Einrichtungen sind frühzeitig entsprechende Vereinbarungen zu treffen, die u.a. Rechte und Pflichten bei der Schutzrechtsanmeldung inklusive Kostenaufteilung sowie evtl. mögliche Gewinnaufteilungen regeln. Hinsichtlich der Verbreitung von Projektergebnissen gewinnen in vielen Förderprogrammen „Open Access“- Kommunikationskanäle, d.h. der freie Online-Zugang zu Veröffentlichungen, zunehmend an Bedeutung.
Den gesamten Förderleitfaden finden Sie unter http://www.kern.bayern.de/wissenschaft/094095/index.php